Hausordnung vom BZL

Die Hausordnung dient der Vorsorge für Sicherheit und Ordnung und soll die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben des BZL gewährleisten.

Auf die Gültigkeit der einschlägigen Gesetze (z.B. BGB, StPO, StGB) wird hingewiesen.

Die Geschäftsleitung (oder die / der Beauftragte) übt das Hausrecht aus, insbesondere die Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, soweit nichts anderes bestimmt wird.

Bei Gefahr im Verzug sind die Anwesenden im BZL berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen einzuleiten, um Gefahr und Schaden für das Gebäude samt Liegenschaften und die darin tätigen Personen abzuwenden.

Die Hausordnung ist für alle Personen im BZL (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lernende, externe Dozentinnen und Dozenten, Besucherinnen und Besucher) in ihrer Ausübung der Ausbildungs-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben verbindlich.

Allgemeine Regelungen / allgemeines Verhalten:

  • Im gesamten BZL gelten die allgemeinen Hygieneregeln, die Hygiene- und Ablaufunterweisungen und die Vorgaben auf den Hinweisschildern.
  • Innerhalb des BZL Lauterbach sind das Rauchen sowie das Mitbringen und der Genuss von Alkohol nicht gestattet. Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet im Einzelfall die Geschäftsleitung.
  • Außerhalb des BZL sind Raucherbereiche vorhanden. Tabakreste und –asche sind in den bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen.
  • Das Einbringen von Waffen, Gefahrstoffen (z.B. Feuerwerkskörper) und Drogen ist verboten.
  • Das Verstellen von Notausgängen und Rettungswegen ist verboten.
  • Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus (Motorrad, Fahrrad) ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsleitung.
  • Das Anbringen von Plakaten und Aufklebern ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Film- und Fernsehaufnahmen bedürfen der Genehmigung der Geschäftsleitung.
  • Eine politische Betätigung ist innerhalb des BZL Lauterbach nicht zulässig. Dies betrifft auch mögliche Äußerungen und das Tragen von politischen Abzeichen, Symbolen u.ä.
  • Die Räume und Einrichtungen sind jederzeit pfleglich zu behandeln. Jedes unbefugte Entnehmen, Handhaben und Beschädigen von Einrichtungen aller art wird zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt.
  • Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
  • Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände, insbesondere Wertsachen, wird nicht übernommen.
  • Fundsachen sind unverzüglich in der Verwaltung abzugeben.
  • Die Entfernung, Beschädigung oder Unkenntlichmachung von Aushängen, Hinweistafeln und Beschilderungen ist verboten.
  • Öffnungszeiten Kantine:
    • Die Kantine ist von 07.00 – 13.00 Uhr besetzt und während der Unterrichtspausen geöffnet.
    • Frühstückszeit:    07.00 – 07.30 Uhr (Überbetriebliche Ausbildung)
    • Mittagszeit:          11.30 – 12.00 Uhr (Berufliche Orientierung)
    • 12.15 – 12.45 Uhr (Überbetriebliche Ausbildung)
    • 12.15 – 13.00 Uhr (Seminare, Meister, Maßnahmen, Mitarbeiter)
  • Im Brandfall muss das Gebäude verlassen und den Anweisungen des Personals Folge geleistet werden.
  • Ein Aufenthalt von dritten / fremden Personen im BZL ist nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung gestattet.
  • Erkannte Mängel sind dem nächsten erreichbaren Mitarbeiter des BZL mitzuteilen.
  • Aufenthaltsorte während / außerhalb der Unterrichtszeiten:
      • Während der Unterrichtszeiten (07.30 – Unterrichtsende) halten sich die Teilnehmer eines Lehrgangs bzw. Seminars im BZL bzw. auf dem Gelände des BZL auf. Das Verlassen des Geländes geschieht während dieser Zeit auf eigene Gefahr.
      • Bei Übernachtung von Lehrgangsteilnehmern im Gästehaus des BZL (Berghaus in Lauterbach-Blitzenrod) gilt folgende Regelung:

Alle LG-Teilnehmer sind für die Fahrten zwischen BZL und Berghaus versichert.

Andere Fahrten geschehen grundsätzlich auf eigenes Risiko.

Minderjährige Teilnehmer dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nach 22.00 Uhr dem Berghaus fernbleiben.

Ergänzend zu den o.g. allg. Regelungen gilt in U-Räumen:

  • Rauchen und der Verzehr von Speisen ist in Unterrichtsräumen nicht gestattet
  • Das Trinken mitgebrachter Getränke ist nur mit ausreichendem Abstand zu feuchtigkeitsempfindlichen elektronischen Geräten, insbesondere PCs, gestattet.
  • Radios und MP3-Player (auch mit Kopfhörer) sowie Elektrogeräte und Mobiltelefone dürfen während der Ausbildungszeit nicht benutzt werden.
  • Vor praktischen Arbeiten sind in den U-Räumen die Tische mit gummierten Schutzmatten zu schützen.
  • Werkzeugtaschen/-koffer dürfen nicht auf den Sitzflächen der Stühle platziert werden.
  • Bei/nach Unterrichtsende:
    • Herunterfahren und Ausschalten aller PCs und Monitore.
    • Entlasten der Sitzhöhenverstellungen an den Stühlen.
    • Aufräumen der Arbeitsfläche und der Werkzeuge.
    • Abfallbeseitigung.
    • Schließen der Fenster.
  • Nach Ausbildungsende sind die Unterrichtsräume zu verschließen.
  • Ausgeborgtes Mobiliar und/oder Unterrichtshilfen sind wieder an ihren Ursprungsort zurück zu bringen.
  • Alle Einrichtungen des Unterrichtsraumes dienen ausschließlich der Aus- bzw. Weiterbildung und dürfen nicht zu privaten Zwecken genutzt werden. Dies betrifft insbesondere die Nutzung der bereitgestellten PCs.
  • Es ist nicht erlaubt, ohne ausdrückliche Anweisung oder Genehmigung durch den Dozenten, Software auf einem PC oder auf dem BZL-Netzwerk zu installieren sowie eigene Datenträger, PC, Laptops oder dergleichen in die U-Räume mitzubringen. Wir behalten uns vor, Teilnehmer/innen, welche Software ohne Genehmigung des BZL aufspielen, aus dem Kurs auszuschließen und darüber hinaus weitere rechtliche Schritte einzuleiten (Schadensersatzforderung). Bei Softwarediebstahl wird unverzüglich die Polizei eingeschaltet.

 

Hinweise:

Bei Nichtbeachtung der o.g. Regelungen kann, in besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall, durch die Geschäftsleitung des BZL Lauterbach ein teilweises/vollständiges befristetes/unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus können weitere, u.a. strafrechtliche, Maßnahmen gegen den Verursacher eingeleitet werden.

Diese Hausordnung tritt am 01.07.20 in Kraft.

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- Fabian Maiwald – Geschäftsführer -