Förderangebote

Sie benötigen Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung? Hier finden Sie verschiedene Angebote:

Weiterbildungsstipendium Gefördert werden, junge berufliche Talente, die nach Ihrer Berufsausbildung mehr erreichen wollen (bis zu einem Alter von 24 Jahren) unter folgenden

Zuschüsse zu anspruchsvollen Weiterbildungen:

  • Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Meister/-in, Techniker/-in
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen
  • berufsbeleitend Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Hierfür gibt es bis zu 8.100€ in max. 3 Jahren – bei einem Eigenanteil von 10% je Fördermaßnahme. Die Beantragung muss vor Beginn jeder Weiterbildung erfolgen.

 

Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsstipendium.de oder in der PDF-Broschüre „Weiterbildungsstipendium

- Angaben ohne Gewähr -

gefördert vom: 

koordiniert durch:

Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG, Aufstiegs (Meister)–Bafög)

Förderangebot für alle Menschen, die sich beruflich fortbilden wollen. Es besteht aus unterschiedliche Förderkomponenten:

  • Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss
  • anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kursen
  • Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Fortbildungskosten
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Förderung bis zu 15.000€
Zuschussanteil 50%
Darlehensarlass bei Prüfungserfolg 50%
Darlehensarlass bei Unternehmensgründung bis zu 100%
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (und vergleichbarer Arbeiten)
Förderung bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.00€
Zuschussanteil 50%
Unterhaltsbedarf

Nach Verbesserung des Aufstieg BaföG im August 2020 erhöht sich die Unterhaltungsförderung und muss nicht zurückgezahlt werden.

  • Allein erziehende mit einem Kind erhalten bus zu 1.127 € Unterhaltsbeitrag plus 150€ Kinderbetreuungszuschlag pro Monat.
  • Verheiratete mit zwei Kidern erhalten bis zu 1.597€ Unterhaltungsbeitrag

Der allgemeine Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000€ und erhöht sich je Ehepartner und je Kind (Altersgrenze bei 14 Jahren) um 2.300€.

Weiter

Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Aufstiegs-BAföG“ oder unter: www.aufstiegs-bafoe.de Hier finden Sie auch einen „Förderrechner“, die Anträge(PDF) und haben die Möglichkeit ihren Antrag „online“ zu stellen.

Antrag stellen? Bei den AFBG-Förderämtern der Länder werden die Leistungen nach dem AFBG beantragt. In der Resgel sind dies die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderungen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Wo? Welches Amt für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort, an dem Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldet sind. Auf der Internetseite www.service-hessen.de finden Sie unter folgendem Link: https://www.befoeg-hessen.de/BAfoeGOnline/afbg/FormblattAuswahl.aspx die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.
Aufstiegsprämie Handwersmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach dem 01. Januar 2018 ihre Meissterprüfung vor einer hessischen Handwerkskammer erfolgreich abgeschlossen haben und ihren Hauptwohnsitz und/oder ihren Arbeitsplatz in Hessen haben, können ab sofort eine Meisterprämie in der Höhe von 1.000,-€ erhalten. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/berufliche-bildung/foerderprogramme/hessen-honoriert-erfolgreiche-fortbildungen-mit-der-aufstiegspraemie 

 

Info!

Wir bieten für die Dauer der Ausbildung eine Unterkunft für einen Monatspreis ab 205 € inkl. Nebenkosten an.